Durchführungswege
Für eine betrieblichen Altersversorgung bieten sich verschiedene Durchführungswege an.

Pensionskasse Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionsfonds Direktzusage

Pensionskasse:

Die Pensionskasse gewährt dem Versorgungsberechtigten (=AN) einen Rechtsanspruch auf die Leistungen in Form von Renten- und Kapitalzahlungen und unterliegt der Versicherungsaufsicht.

Vorteile für den Arbeitgeber:
  • Steuerersparnis, da die Beiträge zu den Betriebsausgaben zählen
  • das Recht des AN's auf Entgeltumwandlung wird erfüllt
  • bilanzneutral
  • geringer Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Beiträge sind bis zu 2.520 € jährlich steuerfrei, zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 € (bei Neuzusagen seit dem 01.01.2005)
  • Versorgung auch für junge Mitarbeiter möglich
  • bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag mitgenommen werden, ggf. auf den neuen AG übertragen oder privat weitergeführt werden

Unterstützungskasse:
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt und auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Die Leistungen werden i. d. R. durch Rückdeckungsversicherungen finanziert.

Vorteile für den Arbeitgeber:
  • Steuerersparnis, da die Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zu den Betriebsausgaben zählen
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • bilanzneutral

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Beiträge sind steuerfrei, ohne Obergrenze
  • Auch Zusage auf Kapitalleistung ist möglich, bei Fälligkeit kann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EstG (Fünftelungs-Regel) angewendet werden

Direktversicherung:
Die Direktversicherung ist eine Kapitalversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber.

Vorteile für den Arbeitgeber:
  • Steuerersparnis, da die Beiträge zu den Betriebsausgaben zählen
  • das Recht des AN's auf Entgeltumwandlung wird durch die Direktversicherung erfüllt
  • solange das Bezugsrecht noch widerruflich ist kann der AG die Versicherung beleihen - Liquiditätsengpässe können so überwunden werden
  • minimaler Verwaltungsaufwand

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Beiträge von Zusagen seit dem 01.01.2005 sind bis zu 2.520 € jährlich steuerfrei zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 €
  • bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb kann der Vertrag mitgenommen werden, ggf. auf den neuen AG übertragen oder privat weitergeführt werden

Pensionsfonds:
Der Pensionsfonds ist ein "versicherungsähnliches" Produkt das den Arbeitnehmern Versorgungsleistungen mit Rechtsanspruch gewährt. Im Bereich der Vermögensanlage und Kapitalausstattung ergeben sich jedoch Abweichungen zu den Vorschriften der klassischen Lebensversicherungs-unternehmen - der Pensionsfonds genießt mehr Freiheiten und kann daher höhere Renditen erwirtschaften.

Vorteile für den Arbeitgeber:
  • Steuerersparnis, da die Beiträge zu den Betriebsausgaben zählen
  • bilanzneutral
  • das Recht des AN's auf Entgeltumwandlung wird erfüllt

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Beiträge von Zusagen seit dem 01.01.2005 sind bis zu 2.520 € jährlich steuerfrei zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 €
  • Private Weiterführung bei Ausscheiden möglich

Direktzusage:
Die Pensionszusage stellt eine Verpflichtung des Unternehmens dar, dem begünstigten Arbeitnehmer und / oder seinen Hinterbliebenen Versor-gungsleistungen aus eigenen Mitteln zu zahlen.
Die Tatsache, dass der Versorgungsfall unbestimmt ist, führt zu einem nicht kalkulierbaren Risiko für den AG. Wird zum Beispiel eine Hinterbliebenenversorgung oder eine Invaliditätsleistung zugesagt, muss jederzeit mit einer Verpflichtung aus der Leistungsvereinbarung gerechnet werden.
Der Arbeitgeber wird daher eine Rückdeckungsversicherung abschließen, die ihm im Leistungsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der AN kann die ihm zugesagte Versorgung im Leistungsfall nur vom AG verlangen! Er hat keinen direkten Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft!

Vorteile für den Arbeitgeber:
  • durch die Bildung von Rückstellungen hat der AG einen Liquiditätsgewinn
  • Beiträge für die Rückdeckungsversicherung sind Betriebsausgaben
  • Rückdeckung kann beliehen oder abgetreten werden

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • Höhe der Leistungen sind beliebig, es gibt keine Obergrenze
  • Auch Zusage auf Kapitalleistung ist möglich, bei Fälligkeit kann die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EstG (Fünftelungs-Regel) angewendet werden