| Positionierung |
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Rechtsstellung: |
Die rechtliche Stellung des Versicherungsmaklers ist im § 93 HGB und durch zahlreiche Grundsatzurteile geregelt.
Demnach ist der Versicherungsmakler Sachwalter seines Kunden. Er hat dessen Interessen wahrzunehmen, indem er den gewünschten Versicherungsschutz besorgt. Dazu sondiert er in den vereinbarten Bereichen den Markt und wählt unter Preis-/ Leistungs-/ Service- und zunehmend auch Bonitätsgesichtspunkten den geeigneten Versicherungsschutz aus. |
| Spezialisierung: |
Aus der Individualität jedes einzelnen Risikos und der Komplexität der Versicherungswerke ergibt sich ein ganz spezielles Haftungspotential. Ein „Allround“-Makler und Finanzberater kann u.E. unmöglich das notwendige Fachwissen aufweisen.
Wir sind uns dieser Verantwortung aber schon immer bewusst und haben uns u.a. aus diesem Grund seit dem Jahr 2000 spezialisiert. |
| Professionalität: |
In unserer Zielgruppe können wir unser Expertenwissen in vielerlei Hinsicht beweisen:
a) wir sind mit den Risiken vertraut, sprechen diese gezielt an und zeigen praktikable Lösungen auf b) wir kennen den Versicherungsmarkt für unser Klientel sehr genau, können Leistungsaussagen der Policen bewerten und sind im Umgang mit den Versicherern verhandlungssicher Mit diesem Knowhow können wir existenzielle Sachverhalte verantwortungsbewusst regeln. Für oftmals leichtfertige Lösungen von „Berufskollegen“ (manchmal aus Unkenntnis, Bequemlichkeit oder fehlenden Möglichkeiten) haben wir deshalb wenig Verständnis. Wir begrüßen die geplante Verschärfung der Berufszugangsregelungen für Versicherungsvermittler und bedauern, dass die zu grunde liegende EU-Vermittlerrichtlinie nicht noch enger ausgestaltet wurde. |
| Haftung |
Trotz aller Vorsicht und Umsicht kann ein Beratungsfehler unterlaufen. Damit dies nicht zum Nachteil unserer Mandanten gereicht, haben wir schon seit Jahren durch eine leistungsstarke Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung Vorsorge getroffen. Die Versicherungssumme übertrifft aktuell mit insgesamt 3 Mio. EUR je Schadensfall deutlich die demnächst gesetzlich geforderte Absicherung. Optional kann diese Summe für Einzelrisiken auf Kundenwunsch erhöht werden.
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