Im Sozialversicherungsrecht mit all seinen Winkeln , Tücken und ggf. Gestaltungsmöglichkeiten kennen sich nur wenige Fachleute wirklich gut aus. Das erklärt vielleicht auch, warum Sie von Ihrem Steuerberater bisher nicht auf diese Thematik angesprochen wurden.
Wir haben
für diesen komplexen Bereich einen kompetenten Partner gefunden, der sich seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreich mit der Materie auseinandersetzt.
In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die Versorgungs- und Prüfkriterien auf und leiten die Statusfeststellung über unseren Kooperationspartner in die Wege. Nach einer unverbindlichen Vorprüfung werden Ihre Unterlagen zur endgültigen Feststellung bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern eingereicht. Nach 6 - 8 Wochen liegt i.d.R. das Ergebnis vor. Erst wenn die Sozialversicherungsfreiheit offiziell vorliegt, wird das erfolgsabhängige Honorar fällig, das in der Regel aus Rückzahlungen finanziert wird.
Zeitgleich entwerfen wir mit Ihnen ein Konzept, um Ihre zukünftige Absicherung auf privater Ebene nach Ihrer persönlichen Lebensplanung auszurichten.
Fallbeispiele aus der Praxis:
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53-jährige Familienangehörige, berücksichtigter Zeitraum: 27 Jahre, Rückerstattung: 134.621 EUR
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49-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer, berücksichtigter Zeitraum: 9 Jahre, Rückerstattung: 81.978 EUR