SV-Status

Situation Situation Konsequenzen Konsequenzen Vorgehensweise Vorgehensweise Was wir für Sie tun Was wir für Sie tun Häufig gestellte Fragen Häufig gestellte Fragen

Situation:

Trotz laufender Beitragszahlung in die Sozialversicherung besteht für mitarbeitende
  • Ehegatten/Lebenspartner
  • sonstige Familienangehörige
  • Gesellschafter/Gesellschafter-Geschäftsführer

kein gesicherter Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente.

Sozialversicherungsträger verweigern in letzter Zeit zunehmend Leistungen mit der Begründung, bei dem Betroffenen handle es sich um keinen Arbeitnehmer im klassischen Sinn.

Speziell dann, wenn

  • der verwandte "Arbeitnehmer" dem Betrieb Darlehen oder Bürgschaften gewährt oder Betriebsgebäude/-mittel an diesen vermietet
  • die familienhafte Mithilfe im Vordergrund steht
  • der verwandte "Arbeitnehmer" über umfassende Konto- und Entscheidungsvollmachten verfügt
wird die Sozialversicherungspflicht und damit das Recht auf Leistungsbezug verneint.

"Scheinbar" als sozialversicherungspflichtig eingestufte Personen werden als Mitunternehmer angesehen und haben daher keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung.


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Konsequenzen:
Sofern einer der zuvor genannten Faktoren zutrifft, besteht Rechtsunsicherheit hinsichtlich des sozialversicherungsrechtlichen Status. Die Konsequenzen sind weit reichend:
  • Bei Arbeitslosigkeit kein Leistungsanspruch
  • Bei Erwerbsminderung kein Leistungsanspruch
  • Beim Finanzamt droht Nachversteuerung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
  • Bei Konkurs droht Rückforderung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung durch den Insolvenzverwalter
Für eine abgesicherte Vorsorgeplanung ist deshalb eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor dem Leistungsfall nicht nur sinnvoll, sondern von existenzieller Bedeutung.

Die Statusfeststellung kann grundsätzlich selbständig in die Wege geleitet werden, sollte aber nicht nur über die Krankenkasse, sondern auch über die Agentur für Arbeit und den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen, da jeder Träger für sich selbst entscheidet.

Aufgrund der Komplexität des Sozialversicherungsrechts empfiehlt es sich, einen der wenigen Experten mit der Abklärung zu beauftragen.

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Vorgehensweise:
Über eine verbindliche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erhalten Sie Rechtssicherheit. Denn entweder sind Sie bzw. Ihr Familenangehöriger
  • nach wie vor sozialversicherungspflichtig und alles bleibt beim Alten, nun aber mit der Gewissheit, verbindliche Leistungsansprüche zu besitzen, oder
  • es besteht Sozialversicherungsfreiheit aufgrund fehlender Arbeitnehmereigenschaften.

Bei einer sozialversicherungsfreien Beurteilung gilt der Betreffende künftig und rückwirkend als Selbständiger, mit der Konsequenz, dass

  • bisher entrichtete Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zurückerstattet werden
  • künftig keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge mehr zu entrichten sind
  • eine freiwillige oder private Krankenversicherung gewählt werden kann

In diesem Fall kann die persönliche Altersvorsorge bei gleichem Aufwand für den Arbeitgeber und gleich bleibendem Nettogehalt für den Arbeitnehmer auf privater und damit deutlich effektiverer Ebene gestaltet werden.

Fazit: Unabhängig vom Ergebnis der Überprüfung besteht künftig auf jeden Fall Rechtssicherheit hinsichtlich der Leistungsansprüche.


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Was wir für Sie tun :
Im Sozialversicherungsrecht mit all seinen Winkeln , Tücken und ggf. Gestaltungsmöglichkeiten kennen sich nur wenige Fachleute wirklich gut aus. Das erklärt vielleicht auch, warum Sie von Ihrem Steuerberater bisher nicht auf diese Thematik angesprochen wurden.

Wir haben für diesen komplexen Bereich einen kompetenten Partner gefunden, der sich seit mehr als einem Jahrzehnt erfolgreich mit der Materie auseinandersetzt.

In einem Beratungsgespräch klären wir Sie über die Versorgungs- und Prüfkriterien auf und leiten die Statusfeststellung über unseren Kooperationspartner in die Wege. Nach einer unverbindlichen Vorprüfung werden Ihre Unterlagen zur endgültigen Feststellung bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern eingereicht. Nach 6 - 8 Wochen liegt i.d.R. das Ergebnis vor. Erst wenn die Sozialversicherungsfreiheit offiziell vorliegt, wird das erfolgsabhängige Honorar fällig, das in der Regel aus Rückzahlungen finanziert wird.

Zeitgleich entwerfen wir mit Ihnen ein Konzept, um Ihre zukünftige Absicherung auf privater Ebene nach Ihrer persönlichen Lebensplanung auszurichten.

Fallbeispiele aus der Praxis:
  • 53-jährige Familienangehörige, berücksichtigter Zeitraum: 27 Jahre, Rückerstattung: 134.621 EUR
  • 49-jähriger Gesellschafter-Geschäftsführer, berücksichtigter Zeitraum: 9 Jahre, Rückerstattung: 81.978 EUR

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Häufige Fragen :
Welchen Aufwand habe ich ?
Sie beantworten einige Fragen und belegen die Antworten durch entsprechende Nachweise - z.B. Arbeitsvertrag, Darlehensvertrag, Gehaltsabrechnung etc. Die eigentliche Statusklärung bzw. -durchsetzung übernehmen Fachleute.

Welche Kosten entstehen durch die Beratung?
Nur bei einer sozialversicherungsfreien Beurteilung wird das vorher vereinbarte Erfolgshonorar fällig.

Kann ich meinen eigenen Steuerberater mit der Überprüfung beauftragen?
Grundsätzlich ja. Es gibt allerdings nur sehr wenige Experten in dieser Materie. Oft ist auch noch die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig. Beide werden Ihre Dienstleistung nicht umsonst anbieten. Deshalb ist die Abwicklung über unsere Partner i.d.R. effizienter.

Gibt es irgendwelche Nachteile?
Nein, denn es erfolgt lediglich eine Statusklärung. Künftig besteht somit Gewissheit, ob Leistungsansprüche vorhanden sind oder nicht.

Müssen Rückzahlungen versteuert werden?
Nur die Arbeitgeberanteile müssen versteuert werden, da sie zuvor als Betriebsausgaben geltend gemacht wurden. Im Rahmen einer arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge können die dann fälligen Steuern aber vermieden werden.
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